GENOSSENSCHAFT
Wie beteilige ich mich an der Genossenschaft?
Ich stelle einen schriftlichen Antrag an den Vorstand der BürgerEnergie Traunviertler Alpenvorland eGen. Hierfür stehen Formulare zur Verfügung. Der Vorstand entscheidet über das Ansuchen.
Kann ich die Anteile wieder zurückgeben?
Die Anteile können wieder an die Genossenschaft zurückgegeben werde. Die Haltefrist beträgt 3 Jahre.
Wie viel kostet ein Anteil?
Ein Anteil kostet EUR 100,00.
Wie viele Anteile kann ich erwerben?
Die Größe der Beteiligung ist nach oben unbegrenzt.
Kann ich meine Anteile einem Projekt zuordnen?
Sie können mit Ihrem eingelegten Kapital die Patenschaft für ein Projekt Ihrer Wahl übernehmen. Eine auf einzelne Projekte resultierende Gewinnausschüttung ist nicht möglich.
Finanziere ich mit meinem Genossenschaftsanteil direkt ein Projekt?
In der Regel wird ein Projekt nicht direkt finanziert. Es werden daher keine projektbezogenen Gewinnausschüttungen vorgenommen. Es werden allerdings Patenschaften vorgesehen. Tritt der Bürger der Genossenschaft bei, um ein spezielles Projekt in der Umsetzung zu unterstützen, werden Patenschaften für das Projekt vergeben. Die Paten für das Projekt werden auf Wunsch öffentlich genannt.
Für besonders große Projekte ist allerdings die Gründung eine KG möglich. Hier kann das Projekt dann einzeln abgerechnet werden.
Bekomme ich eine Gewinnausschüttung?
Die BürgerEnergie Traunviertler Alpenvorland eGen ist eine auf Gewinn ausgerichtete Kapitalgesellschaft. Der Vorstand der BürgerEnergie Traunviertler Alpenvorland eGen schlägt der Generalversammlung die Verwendung des Gewinns vor. Die Generalversammlung stimmt über den Vorschlag ab.
Wie errechnet sich der Ertrag, den ich als Genossenschafter erhalte?
Ertrag aus der Vermietung
- Abschreibung der Anlage (1)
- Instandhaltungskosten
- Versicherungskosten
- Verwaltungskosten der Genossenschaft
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Gewinn
- 25 % Körperschaftssteuer
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Ausbezahlter Gewinn
(1) durch den Abschreibungsbetrag entsteht für die Genossenschaft wieder Kapital, das in neue Projekte investiert werden kann.
Welche Haftung habe ich als Genossenschaftsmitglied?
Beispiel: Die Genossenschaft geht in Konkurs. Ich habe EUR 1.000,00 Genossenschaftsanteile gezeichnet. Ich verliere diese EUR 1.000,00 und muss EUR 1.000,00 zusätzlich „nachschießen“.
Damit ist die Haftung für einen Genossenschafter begrenzt.
Wie ist das Stimmrecht in der Generalversammlung geregelt?
Mit 1 Anteil habe ich 1 Stimme. Mit jedem Anteil mehr erhalte ich jeweils eine Stimme mehr. Es gibt aber nur maximal 100 Stimmen, auch wenn ich mehr Anteile gezeichnet habe.
KAPITALVERWENDUNG
Welche Projekte sollen durch die Genossenschaft unterstützt werden?
Prinzipiell können alle Projekte, die mit erneuerbarer Energie oder Energieeinsparung zu tun haben, angegangen werden. z.B.: PV-Anlagen Windanlagen, thermische Sanierung, Gemeinde-Gemeinschaftsheizungen
Welche Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie sollen errichtet werden?
Vorerst sollen PV-Anlagen errichtet werden. Diese Anlagen werden so ausgelegt, dass der erzeugte Strom zu einem sehr hohen Anteil selbst verbraucht wird. Die Genossenschaft erbaut die Anlagen und überlässt den Interessenten das Nutzungsrecht der Anlage (Miete). Das Vertragsverhältnis wird typischerweise für 25 Jahre entsprechend der Abschreibung der PV-Anlagen ausgelegt. Der Mieter der Anlage zahlt Miete, erhält aber den gesamten Ertrag (In Form von Strom oder bei ÖMAG Förderung den Strom entsprechenden Geldbetrag). Daher ist der Mieter auch für die gute Funktion (z.B. Reinigung, Bäume schneiden, wenn Beschattungsproblem) verantwortlich.
Können auch Projekte bei Privatpersonen gefördert werden?
Ja, solange das Projekt sinnvoll ist und die Privatperson nicht das Kapital für das Gesamtprojekt aufbringen kann. Letztlich entscheidet der Vorstand und Aufsichtsrat der Genossenschaft.
PHOTOVOLTAIK
Wie ist der Ablauf zur Errichtung einer neuen PV-Anlage?
1. Der Kunde und der Planer arbeiten ein Projekt aus und wenden sich an die Genossenschaft
2. Die Genossenschaft überprüft
- die Eigenverbrauchsquote
- die techn. Ausführung
- die Preisstellung
- gegebenenfalls die Nachbesserung des Angebotes
3. Die Genossenschaft legt ein Angebot über den Mietpreis der Anlage
4. Der Kunde bestellt die Anlage (Unterschrift des Contracting Vertrages)
5. Der Planer bekommt den Auftrag von der Genossenschaft
6. Die Anlage wird durch den Planer errichtet
7. Die Anlage wird in Betrieb genommen
8. Der Planer legt die Rechnung
9. Die Genossenschaft legt die erste Rechnung zur Jahresmiete
Was passiert, wenn der Mieter der Anlage in Konkurs geht?
Da die Anlage von ihm nur gemietet ist, kann sie abgebaut werden und die Genossenschaft kann sie weiter vermieten.
Wer haftet, wenn z.B. ein Wechselrichter defekt wird?
Grundsätzlich die Genossenschaft, da sie die Anlage vermietet. Beim Kauf der Anlage durch die Genossenschaft kann ein derartiges Risiko aber abgedeckt werden (durch Versicherung oder Hersteller). In der Regel werden in den Mietpreis Instandhaltungskosten eingerechnet, die in der Hauptsache den später fälligen Wechsel des Umrichters finanzieren.